Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand August 2020)

Jenniver Röczey, Jenniver-Fotografie, Schützenstr. 1, 35606 Solms


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 Anwendungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen
      im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch JENNIVER-FOTOGRAFIE
1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an.
      Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB
      erforderlich ist.

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien.
      Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden
      gegenüber JENNIVER-FOTOGRAFIE oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von JENNIVER-FOTOGRAFIE ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies
      gilt auch, wenn durch JENNIVER-FOTOGRAFIE den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder
      Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder
      Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem
       Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von JENNIVER-FOTOGRAFIE vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger
       Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab
       Zugang des Angebots bei dem Kunden.

2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die
      Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.

2.4 Gegenstand der Beauftragung von JENNIVER-FOTOGRAFIE durch einen Kunden kann beispielsweise die Begleitung einer Hochzeit, einer
      Sportveranstaltung, Familienfeiern, ein Portrait-Fotoshooting, ein Schwangerschafts- oder Newborn-Fotoshooting, Fotografen-Seminare,
      Workshops, Bussinessfotos, usw. sein.

3 Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion

3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde
      bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber JENNIVER-FOTOGRAFIE zu äußern.

3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt
      werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu
      kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3.3 Für den Fall, dass JENNIVER-FOTOGRAFIE einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche
      Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings
      kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist JENNIVER-FOTOGRAFIE
      berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein
      Vertrag zwischen JENNIVER-FOTOGRAFIE und dem Dritten zustande.

3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von JENNIVER-FOTOGRAFIE ausgesucht. Eine
      individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

4 Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist

Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder zur Ansicht mit nach Hause gegeben werden oder ihm die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.

4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von JENNIVER-FOTOGRAFIE. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an
      Dritte weiterzugeben.

4.3 Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern, diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der
      Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser
      Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.

4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder durch
      den Kunden bei JENNIVER-FOTOGRAFIE erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der
      Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei JENNIVER-FOTOGRAFIE.

4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch JENNIVER-FOTOGRAFIE zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben
      möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen-Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der
      Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

5 Übergabe von Dokumenten

5.1 JENNIVER-FOTOGRAFIE behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.

5.2 JENNIVER-FOTOGRAFIE ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist
      nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen
      Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens
      JENNIVER-FOTOGRAFIE vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu
      löschen.

5.3 Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch
      den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von JENNIVER-FOTOGRAFIE,
      zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.

6 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

6.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von JENNIVER-FOTOGRAFIE erhalten hat, hält sich JENNIVER-FOTOGRAFIE diesen Termin für
      den Kunden frei. JENNIVER-FOTOGRAFIE kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

6.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr)
       fällig

6.2.1 Für die Reservierung eines Hochzeits-Fotoshootings wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages (Entgelte für
      Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungs-E-Mail
      von JENNIVER-FOTOGRAFIE. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von JENNIVER-FOTOGRAFIE einbehalten.
      Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

6.3 Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr
      wird wie oben beschrieben einbehalten.

6.4 Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

6.5 Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.

6.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten
       Stornierungsgebühren darauf angerechnet.

6.7 Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr
      und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.

7 Absage durch JENNIVER-FOTOGRAFIE - Änderungen im Fotoshooting-Ablauf

7.1 Kann JENNIVER-FOTOGRAFIE aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer
      zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

7.2 JENNIVER-FOTOGRAFIE wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind
      diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet JENNIVER-
       FOTOGRAFIE nicht.

7.3 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur
      Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet JENNIVER-FOTOGRAFIE zeitnah
      bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens
      von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von JENNIVER-FOTOGRAFIE.

8 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

8.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist JENNIVER-FOTOGRAFIE darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar,
      Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung
      fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden. Ein Muster kann dem Kunden
      zur Verfügung gestellt werden.

8.2 Der Kunde (Veranstalter) hat JENNIVER-FOTOGRAFIE darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die diese
      Genehmigung nicht erteilt haben bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

8.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/ oder dem
      JENNIVER-FOTOGRAFIE gegenüber, stellt der Kunde damit JENNIVER-FOTOGRAFIE von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer
      Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

8.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden
      darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne
      eine Haftungsübernahme seitens JENNIVER-FOTOGRAFIE zur Verfügung gestellt werden.

8.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch JENNIVER-
      FOTOGRAFIE, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

8.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.

9 Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von JENNIVER-FOTOGRAFIE

Als Kunde von JENNIVER-FOTOGRAFIE bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

9.1 Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem vereinbarten Termin am vereinbarten Shootingort eintreffen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit
      von der Aufnahmedauerabgezogen. Es obliegt JENNIVER-FOTOGRAFIE, davon im Einzelfall abzuweichen.

9.2 JENNIVER-FOTOGRAFIE übernimmt keine Haftung für mitgebrachteWertgegenstände.

9.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung(Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

„Newborn-Fotoshooting“

9.4 Newborn-Fotoshootings sollten in den ersten 14 Tagen nach der Geburt stattfinden und können grds. bis zum 3. Lebensmonat erfolgen.

9.5 Das Fotoshooting findet beim Kunden zu Hause statt oder einem gemeinsam vereinbarten anderen Ort (zzgl. der Berechnung von
      Anfahrtskosten ab 15 km Anfahrt) statt. Bitte seien Sie rechtzeitig vor Ort, damit Sie ihr Baby in Ruhe füttern und umziehen können.

9.6 Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Fotoshooting ab und vereinbaren einen neuen
      Termin. Dies ist ein Service von JENNIVER-FOTOGRAFIE.

9.7 Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich selber.

9.8. Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.

9.9 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden
      zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu
      bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der
      Vergütung.

9.10 Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der
      Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. JENNIVER-FOTOGRAFIE übernimmt hierfür keine Haftung.

10 Bearbeitung der angefertigten Bilder

10.1 Die Bilder werden grundsätzlich durch JENNIVER-FOTOGRAFIE grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand
      dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.

10.1.1 Alle verwertbaren Bilder einer Hochzeitsreportage werden professionell bearbeitet. Eine zuvor festgelegte Anzahl an Fotos wird darüber
      hinaus im Rahmen bestimmter Fotopakete fein bearbeitet (Hautretusche und Farblook).

10.2 Der Kunde hat nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die
      Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von
      JENNIVER-FOTOGRAFIE entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf derWebseite /
      Facebook Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen.

10.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien
      muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) JENNIVER-FOTOGRAFIE etwaige Reklamationen mitteilen. Nach
      Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, so dass die Vergütung für sämtliche
      Bilder fällig wird.

11 Gutscheine

11.1 Der Kunde kann bei JENNIVER-FOTOGRAFIE Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von JENNIVER-FOTOGRAFIE. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

11.2 Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.

12 Nutzungsrechte und Urheberrecht

12.1 JENNIVER-FOTOGRAFIE steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

12.2 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. (und im Familien und Bekanntenkreis auch weiterzugeben).

12.3 Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

12.4 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

12.5 Ebenso ist eine Verwendung in Social Media Kanälen gestattet, sofern die korrekte Urheber-kennzeichnung erfolgt.

12.6 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

12.7 JENNIVER-FOTOGRAFIE räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von JENNIVER-FOTOGRAFIE erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

12.8 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist JENNIVER-FOTOGRAFIE zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.

12.9 Bei JENNIVER-FOTOGRAFIE verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

12.10 Auf Anfrage durch JENNIVER-FOTOGRAFIE ist der Kunde verpflichtet, JENNIVER-FOTOGRAFIE Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

12.11 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde JENNIVER-FOTOGRAFIE in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde JENNIVER-FOTOGRAFIE wie folgt als Urheber benennen: JENNIVER-FOTOGRAFIE - www.jenniver-fotografie.de

Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.

12.12 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch JENNIVER-FOTOGRAFIE.

13 Kundenbilder, die nicht von JENNIVER-FOTOGRAFIE erstellt wurden und deren Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung

13.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat JENNIVER-FOTOGRAFIE ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

13.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie JENNIVER-FOTOGRAFIE von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

13.3 JENNIVER-FOTOGRAFIE ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von JENNIVER-FOTOGRAFIE verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist JENNIVER-FOTOGRAFIE berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch JENNIVER-FOTOGRAFIE besteht nicht.

13.4 Eine Haftung von JENNIVER-FOTOGRAFIE für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt JENNIVER-FOTOGRAFIE von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

13.5 Sind Leistungen von JENNIVER-FOTOGRAFIE teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von JENNIVER-FOTOGRAFIE auf Vergütung unberührt.

13.6 Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an JENNIVER-FOTOGRAFIE überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird JENNIVER-FOTOGRAFIE diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

14. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

14.1 Für JENNIVER-FOTOGRAFIE vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. JENNIVER-FOTOGRAFIE bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6-8 Wochen zur Verfügung zu stellen.

14.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch JENNIVER-FOTOGRAFIE setzt voraus, dass JENNIVER-FOTOGRAFIE sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens JENNIVER-FOTOGRAFIE nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

14.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

15 Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren

15.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von JENNIVER-FOTOGRAFIE genannten Honorare. Die jeweils angegebenen Preise gelten ohne Mehrwertsteuer, da JENNIVER-FOTOGRAFIE von der Umsatzsteuer befreit ist.

15.2 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

15.3 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:

• Anreisekosten i.H.v. 0,40 € / pro angefangenen Kilometer – ab einer Anreise von mehr als 15 km vom Wohnort von JENNIVER FOTOGRAFIE

• Overtime i.H.v. 80,00 € für jede angefangene halbe Stunde

• Übernachtungskosten

15.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von JENNIVER-FOTOGRAFIE ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

15.5 Soweit der Kunde Leistungen von JENNIVER-FOTOGRAFIE in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von JENNIVER-FOTOGRAFIE gewährt.

16 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

16.1 JENNIVER-FOTOGRAFIE ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist JENNIVER-FOTOGRAFIE berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

16.2 Die Rechnungsstellung durch JENNIVER-FOTOGRAFIE erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung.

16.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich JENNIVER-FOTOGRAFIE sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

16.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist JENNIVER-FOTOGRAFIE, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

17 Übertragung des Vertrages

JENNIVER-FOTOGRAFIE ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der JENNIVER-FOTOGRAFIE für die Leistungen bleibt unberührt.

18 Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

19 Haftung von JENNIVER-FOTOGRAFIE und Verjährung

19.1 JENNIVER-FOTOGRAFIE haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

19.2 Im Übrigen ist die Haftung von JENNIVER-FOTOGRAFIE auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

19.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Facebook-Seite, dem Instagram-Profil etc. von JENNIVER-FOTOGRAFIE und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine JENNIVER-FOTOGRAFIE. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

19.4 JENNIVER-FOTOGRAFIE haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.

19.5 JENNIVER-FOTOGRAFIE haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch JENNIVER-FOTOGRAFIE erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

19.6 Wird JENNIVER-FOTOGRAFIE von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde JENNIVER-FOTOGRAFIE von der Haftung frei und erstattet JENNIVER-FOTOGRAFIE sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von JENNIVER-FOTOGRAFIE bleibt hiervon unberührt.

19.7 Für Schäden an JENNIVER-FOTOGRAFIE durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von JENNIVER-FOTOGRAFIE auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet JENNIVER-FOTOGRAFIE nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

19.8 JENNIVER-FOTOGRAFIE haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von JENNIVER-FOTOGRAFIE liegen.

19.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber JENNIVER-FOTOGRAFIE verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

19.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber JENNIVER-FOTOGRAFIE verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

19.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von JENNIVER-FOTOGRAFIE sowie Dritten, die durch JENNIVER-FOTOGRAFIE eingeschaltet wurden.

20 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität

20.1 Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.

20.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet JENNIVER-FOTOGRAFIE nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie des Produktes anbietet.

21 Schadensersatz und Vertragsstrafe

21.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an JENNIVER-FOTOGRAFIE zu zahlen.

21.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von JENNIVER-FOTOGRAFIE) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

22 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

22.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oderdurchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

22.2 JENNIVER-FOTOGRAFIE nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

22.3 Erfüllungsort ist Solms. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Wetzlar.

22.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UNKaufrechts, wenna) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oderb) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitgliedder Europäischen Union ist.

22.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.


Stand: August 2020